Sozialleistungsempfänger*innen nicht im Regen stehen lassen
Viele Bedürftige bleiben bei den bislang verabschiedeten Sozialschutzpaketen leider unberücksichtigt. Ihre Lebensrealität wird im politischen Berlin mit unerträglicher Ignoranz gestraft und die dringend benötigte Unterstützung weiterhin abgelehnt. Die Stadt Kaiserslautern ist hier gefordert Solidarität zu zeigen und Sozialleistungsempfänger*innen in Zeiten von Corona nicht im Regen stehen zu lassen. Angesichts der Pandemie-Situation halten wir folgende Sofortmaßnahmen für dringend geboten und sinnvoll:
Aussetzung aller Sanktionen, Aufrechnungen von Darlehen oder Rückforderungen
Alle noch bestehenden Sanktionen, Aufrechnungen von Darlehen oder Rückforderungen aus Überzahlungen im SGB-II-/SGB-XII-/AsylbLG–Leistungsbezug sind bis auf weiteres unverzüglich (im Sinne einer Stundung) auszusetzen. So kann die finanzielle Lage der Leistungsberechtigten verbessert werden. Hier sind konkret das Jobcenter und das Sozialamt gefragt, diese Aussetzung zu verfügen.
Stundung aller Forderungen aus dem Sozialleistungsbezug durch die Stadtkasse
Alle Forderungen, die aus dem SGB-II-/SGB-XII-/AsylbLG–Leistungsbezug stammen und von der Stadtkasse geltend gemacht werden sowie alle diesbezüglichen Ratenzahlungen sind von der Stadt bis auf weiteres unverzüglich zu stunden.
Gewährung von Kosten für digitale Endgeräte für Homeschooling auf Zuschussbasis
Wir freuen uns über den Beschluss in Haupt- und Finanzausschuss eine halbe Million Euro für die Anschaffung von 1000 weiteren Tablets für einkommensschwache Familien bzw. deren Kinder, die eine barrierefreie Teilnahme an digitalen Unterrichtseinheiten gewährleisten soll.
Wenn darüber hinaus noch Bedarfe bestehen sollten, kann das hiesige Jobcenter bzw. das Sozialamt für alle Schüler*innen in SGB-II-/SGB-XII-/AsylbLG–leistungsbeziehenden Haushalten, die über keinen Computer verfügen, einen Leistungsanspruch auf Schulcomputer sicherstellen. Eine großzügige Leistungsgewährung für einen Zugang zum digitalen Schulbesuch wäre in solchen Fällen sehr hilfreich. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür sind gegeben.
Die Übernahme der Kosten für einen den Onlineunterricht ermöglichenden Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter wäre ein weiterer Schritt. Es darf nicht sein, dass in einzelnen Fällen Homeschooling an einem zu geringen Datenvolumen einkommensschwacher Familien scheitert.
Wir sind uns bewusst, dass dies alleine nicht alle Probleme um das Thema Online-Unterricht löst. Doch wäre es ein wichtiger Schritt, um soziale Ungleichgewichte auszugleichen.
Vorkehrungen zum Schutz der Opfer von Gewalttaten
Viele Statistiken zeigen das während der Pandemie die Gefahr einer höheren Zahl physischer und psychischer (auch sexueller) Gewalttaten insbesondere gegen Kinder und Frauen gestiegen ist. Hierfür müssen Vorkehrungen getroffen werden, um bei Bedarf, zum Beispiel in wenig ausgelasteten Hotels, zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für Betroffene zur Verfügung zu stellen.
Einzelunterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten
Obdachlose und Geflüchtete (außerhalb von bestehenden Wohneinrichtungen) sollten nur noch so untergebracht werden, dass ein ausreichender Schutz in Bezug auf Corona möglich ist. Dies könnte u.a. durch das Angebot einer vorübergehenden Unterbringung z.B. in wenig belegten Sammelunterkünften für Geflüchtete bzw. Hotels geschehen, um dadurch die Ansteckungsgefahr zu vermindern. Hier wäre in jedem Fall eine angemessene und bedarfsgerechte soziale Begleitung von Beratungsstellen sicher zu stellen.